Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik

ab dem 7. Oktober 1949

1. Verfassung der DDR

1949

Die Verfassung von 1949 war zwar nach Artikel 83 höherrangiges Recht der DDR, doch wurde sie fortlaufend durch Gesetze geändert (verfassungsdurchbrechende Gesetze), da alle Gesetze der DDR zuvor in der Nationalen Front, dem zwangsweisen Zusammenschluss aller Parteien der DDR verabredet wurden und die Volkskammer jedem Gesetz einstimmig (mit sehr, sehr wenigen Ausnahmen) zustimmte. Aus diesem Grunde sind vorstehen nur die formalen Änderungen des Verfassungstextes angegeben, nicht aber die faktischen Änderungen (mit wenigen Ausnahmen), die auch durch Verordnungen der Regierung bzw. seit 1954 des Ministerrates erfolgten.
aufgehoben durch
Verfassung der DDR vom 6. April 1968 (GBl. I. S. 199)
 


2. Verfassung der DDR

1968

Gemäß § 39 des Gesetzes vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S. 432) wurde die Verfassung der DDR von 1968 in der Fassung des Gesetzes vom 7. Oktober 1974 neu bekanntgemacht; dadurch entstand die Verfassung der DDR von 1974


3. Verfassung der DDR

1974

 

Und da reden die DDRler nur von der Verfassung von 1949 und wir stellen fest, daß es drei Verfassungen gab